Schon wieder: Der Landkreis Verden lehnt Antrag auf Tempobegrenzung an L 331 in Riede ab. - Wie kommt es zu den ständigen Ablehnungen?


Seit 1972 sind die ehemaligen Gemeinden Felde und Riede nicht mehr Teil des Kreises Grafschaft Hoya (mit Kreisstadt Syke). Gemeinsam bilden sie jetzt die Gemeinde Riede und sind - zusammen mit Emtinghausen, Blender und Thedinghausen - die Samtgemeinde Thedinghausen. -  Im Landkreis Verden, zu welchem neben unserer Samtgemeinde die Städte Achim und Verden und die Kommunen Langwedel, Oyten, Ottersberg, Dörverden und Kirchlinteln zählen, ist die Samtgemeinde Thedinghausen die größte Flächengemeinde. - Die Städte Achim und Verden haben die "untere Verkehrsbehörde" in eigener Verwaltung. - Bei den anderen Kommunen ist der Landkreis Verden die zuständige "untere Verkehrsbehörde". Die untere Verkehrsbehörde entscheidet in Absprache mit der Polizei über Anträge zur verkehrsbehördlichen Anordnung (Tempobegrenzungen, Versetzen von Ortseingangsschildern, Fußgängerüberwege, Querungshilfen, Bedarfsampeln, etc.).


Leider haben wir Rieder (und Felder) mit unseren Anträgen auf verkehrsbehördliche Anordnung beim Landkreis Verden "wenig Glück" : Egal ob die Gemeinde Riede Antragsteller ist oder Bürgerinnen und Bürger  Anträge stellen - der Landkreis Verden lehnt die Anträge in schöner Regelmäßigkeit meistens ab. Das ist sehrrrr bedauerlich.


Über die letzte Ablehnung der Temporeduzierung an der L 331 in Riede durch den Landkreis Verden berichtet die Kreiszeitung am 31.3.2015! (sh. oben)


Natürlich staunen wir, dass bei unseren Nachbarn in Weyhe (hier inim Ortsteil Dreye - außerhalb der geschlossenen Ortschaft) an der gleichen Landesstraße L 331 im gleichen Bundesland Niedersachsen, mit der gleichen StVO Tempo 50 möglich ist.

Und wir wundern uns, dass bei unseren Nachbarn in Weyhe-Ahausen - das ist 4 km vom Rieder Supermarkt entfernt - an der gleichen Landesstraße L 331 angesiedelt, im gleichen Bundesland Niedersachsen gelegen, wo die gleiche StVO Gültigkeit hat, Tempo 50 möglich ist - und bei uns nicht!

Und wir wundern uns, warum bei unseren Nachbarn in Weyhe (Einmündung der Sudweyher Str. in die L 331) (außerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegen) Querungshilfen und rot eingefärbte Furten an Landesstraßen möglich sind. Und bei uns - an der gleichen Landesstraße L 331 und im gleichen Bundesland Niedersachsen mit der gleichen StVO heißt es zu der Roteinfärbung der Furt (Einmündung der L 333 (Felde-Okel) in die L 331) : Zu teuer. (Herr Erdmann bei der letzten Verkehrsschau im Oktober 2013). (Dabei war das Einfärben beim Runden Tisch zur im Februar 2013 schon zugesagt worden.)

- Für uns BürgerInnen nicht nachvollziehbar.

Gelten in Riede Sonderregeln?

An dieser Einmündung der L 333 in die L 331 in Riede-Felde sollte im Interesse der Schulwegsicherheit ein Einfärben der Furt (rot) erfolgen: Zugesagt beim Runden Tisch in Thedinghausen Ende Februar 2013, zurückgenommen bei der Verkehrsschau im Herbst 2013 von Herrn Erdmann (SAM Oyten). Begründung : "Zu teuer."

Und wir wundern uns, warum es in Nachbargemeinden wie Bruchhausen-Vilsen, Weyhe, Syke (als Beispiele) möglich ist, dass das Orteingangsschild in besonderen Fällen (Kreuzung, Kurven u.ä.) auch vorgezogen wird, wenn keine beidseitige Bebauung gegeben ist.

Uns erklärt man:  Zusatzanforderung: Die Grundstückszufahrten müssen auch noch von der fraglichen Straße erfolgen! - Sonst geht nichts.-

Wohlgemerkt: Wir leben im gleichen Bundesland Niedersachsen, es gilt die gleiche StVO, es gelten die gleichen Erlasse.

Und auch wir haben ein Bedürfnis nach Sicherheit auf unseren Straßen!


Für uns BürgerInnen ist es unerklärlich, dass die untere Verkehrsbehörde (Landkreis Verden) bei uns so anders entscheidet als die unteren Verkehrsbehörden in unseren Nachbargemeinden!

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