Radwegekonzept 2015 - Nachfrage im Kreistag Verden: Herr Lück und Landrat Bohlmann antworten ausweichend und das Protokoll ist nicht korrekt!

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Prioritätenreihung des Landkreises Verden zum Radwegekonzept 2012_Schreiben von Herrn Lück vom 20.42012 an die NLBStV-Geschäftsbereich Verden
Für den Landkreis Verden teilt Herr Lück von der Kreisverwaltung - nach seinen Worten "nach Ortskenntnis" - die Prioritätenreihung für den Radwegebau an Landesstraßen im Kreis Verden an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit. Kriterien sind: "kreisübergreifend", "Schulweg", "Tourismus" und "Lückenschluss". Leider sind in der erstellten Liste - nach Meinung der BI Schulwegsicherheit an Landesstraßen in Riede - Fehler. Die Prioritätenreihung des Landkreises Verden wurde nicht im Kreistag oder einem Kreisausschuss beraten. Nach dieser Prioritätenreihung des Landkreises Verden sollen Radwege an der L 171 in Kirchlinteln, an der L 201 in Oiste und an der L 200 in Dörverden vom Land Niedersachsen gebaut werden.
2012_4_20Prioritätenreihung_Bau von Radw
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Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 in Niedersachsen:

Im November 2015 liest man über die Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 in der Kreiszeitung und im Internet für unseren Nachbarkreis Diepholz folgendes:

 

"Sachverhalt:

Mit der am 12. 5. 2015 vom Landtag angenommenen Entschließung "Fahrradland

Niedersachsen stärken" wird die Landesregierung aufgefordert, das Radwegekonzept

für Landesstraßen aus dem Jahr 2012 noch in diesem Jahr fortzuschreiben.

Das neue Konzept soll die landesweit unterschiedliche Ausstattung mit Radwegen

und die bei der letzten Fortschreibung im Jahr 2012 geäußerten Wünsche nach weiteren

Radwegen berücksichtigen.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist Moderator

des Verfahrens. Ansprechpartner der regionalen Geschäftsbereiche sind die

Landkreise und kreisfreien Städte. Diese können die Gemeinden, Mandatsträger, die

Verkehrsbehörde, die Polizei, örtliche Interessenverbände u.a. für eine kommunale

Festlegung einbinden.

Da auch diesmal zu erwarten ist, dass die Wünsche die finanziellen Ressourcen des

Landes bei weitem übersteigen, wird erneut eine Unterteilung in einen "vordringlichen

Bedarf" und einen "weiteren Bedarf" notwendig. Gemäß der Entschließung ist

dabei das Kriterium Radwegsicherung an Kitas und Schulen gegenüber den übrigen

Kriterien Radfahrerpotential, Lückenschluss, Tourismus, Machbarkeit und Kostenrelevanz

zu bevorzugen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr möchte die Zusammenstellung der Maßnahmen bis zum 29. Februar 2016 vorgelegt haben.

Die Priorisierung der Maßnahmen des "vorrangigen Bedarfs" für den NLStBV-Geschäftsbereich Nienburg erfolgt unter Beteiligung der Landkreise Nienburg und Diepholz.

Die Beteiligten werden gebeten, die von ihnen vorgeschlagenen und in den "vordringlichen

Bedarf" aufgenommenen Radwege nach den genannten Kriterien zu bewerten.

Mit dem Finanzierungsmodell "Gemeinschaftsradwege" wird den Kommunen auch

weiterhin die Möglichkeit gegeben, einen aktiven Beitrag für einen Radweg zu leisten.

Auch wenn hiermit kein genereller Vorrang verbunden ist, werden die Chancen

einer Realisierung verbessert. Vorfinanzierungsangebote der Kommunen zum Bau

von Radwegen lehnt das Land zur Vermeidung finanzieller Vorbelastungen auch weiterhin

ab."

Und wie wird die Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 im Landkreis Verden umgesetzt? Die Situation im Dezember 2015:

Und wer wird im Landkreis Verden über die Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 entscheiden? Die Verwaltung des Landkreises Vernden mit Herrn Stadtlander und Herrn Lück allein - "mit Ortskenntnis" oder "ohne Ortskenntns"? Landrat Bohlmann allein? Herr Hogrefe (aus Kirchlinteln)  als ehemaliger Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, Herr Mohr (MdL aus Dörverden), der sich 2014 sehr für den Radweg in Kirchlinteln aussprach, von dem vorgeschlagenen Radweg in Dörverden kaum was wusste und in der Zeitung ankündigte, er werde bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes auch für den Radweg an der L 333 (Lückenschluss Felde-Okel) einsetzen? Oder befassen sich der Kreisausschuss oder ein anderer Ausschuss oder gar der  Kreistag damit? Fragen über Fragen. Aber die angefragten Mitglieder des Kreistages Verden antworten nicht inhaltlich zum Verfahrensablauf.  Während im Nachbarkreis Diepholz schon im einem Kreisausschuss darüber beraten, beschlossen und in der Zeitung berichtet wurde, herrscht im Landkreis Verden Stillschweigen. - Warum?

Einwohnerfragestunde im Kreistag Verden am 11.Dezember 2015:

 

In der Einwohnerfragestunde zu Beginn des Kreistages in Verden am 11.12.2015 stellte ich - unter Nennung meines Namens (Ilse Lange aus Riede) folgende Fragen:

„1.Ich habe Fragen zur Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 im Landkreis Verden.

Bei der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2012 übersandte Herr Lück am 20.4.2012 für den Landkreis Verden eine Prioritätenreihung an die NLBStV – Geschäftsbereich Verden. Bei dieser Prioritätenreihung für den Radwegebau an Landesstraßen wurden die vier Kriterien „kreisübergreifend“, „Schulweg“, „Tourismus“ und „Lückenschluss“ geltend gemacht. Leider enthält diese Tabelle Fehler: So wurde von Herrn Lück nicht gesehen, dass im Bereich der SG Thedinghausen an der L 333 (Felde-Okel) sowohl das Kriterium „Schulweg“ als auch das Kriterium „Lückenschluss“ gegeben ist. Folglich hätte die Strecke Felde-Okel vier „Ja“ - Bewertungen haben müssen.

Auf Beschluss des nds. Landtages vom 8. Mai 2015 muss das Radwegekonzept im Jahr 2015 erneut fortgeschrieben werden. Das Jahr endet in 20 Tagen. Deshalb frage ich:

1.Gelten dieselben vier Kriterien („kreisübergreifend“, „Schulweg“, „Tourismus“ und „Lückenschluss“) auch für die Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 im Landkreis Verden ?

2.Können auch im Geschäftsbereich der Verdener Behörde – ähnlich wie im Geschäftsbereich Nienburg – zwei zusätzliche Radwege (im Vergleich zur Fortschreibung 2012) benannt werden?

3.Wie ist das Verfahren jetzt im Landkreis Verden? Wir als BI hoffen, dass die Fehler von 2012 korrigiert werden.“

Herr Lück von der Kreisverwaltung antwortet: „Zu Frage 1 und 2: Das ist Sache des Landes Niedersachsen.“

I. Lange: „Zusatzfrage: Wer entscheidet im Landkreis Verden über die Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015?“

Der Landrat des Landkreises Verden Herr Bohlmann antwortet: „WIR in Abstimmung mit dem Kreistag.“ und nochmals lauter: „WIR in Absimmung mit dem Kreistag!“   -   Und die Bürgerin fragt sich: Was bedeutet das? Wer ist "WIR"?

 

Und nach der Kreistagssitzung wird ein "Protokoll" erstellt:

 

In der öffentlichen Niederschrift der Kreistagsitzung vom 11.12.2015 (am Jahresende veröffentlicht) ist jetzt zu lesen:

(...)Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin aus Riede fragt nach den Kriterien für die Fortschreibung des Radwegekonzeptes an Landesstraßen. Herr Lück verweist sie an die dafür zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Auf ihre Nachfrage, welche Radwege der Landkreis vorschlagen werde, antwortet er, dass der Landkreis keine Priorisierung vornehmen werde. (...)" -------

Diese Niederschrift ist nicht korrekt: Weder gibt sie das Gefragte richtig wieder noch sind die Antworten richtig zitiert! 

 

Fazit: WIR STAUNEN UND WIR WUNDERN UNS!!!!!!!!

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