Der blinkende Schulbus an der Schulbushaltestelle! - Sicherheit für Kinder!

Der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker sorgt für mehr Sicherheit:

generelles Überholverbot und

im Schritttempo vorbeifahren - gilt auch für den Gegenverkehr.

Aber:

An den drei Schulbushaltestellen an der Felder Dorfstraße (L 331) wird der Warnblinker bei den Schulbussen nicht eingeschaltet. - Warum?


Alle Schulbushaltestellen in Riede-Felde liegen an Landesstraßen..An der Felder Dorfstraße (= L331) sind die drei Haltestellen Gasthaus Schierloh, Felde Ortsmitte und Voigt je 800 m voneinander entfernt, nur auf einer Seite ist ein Gehweg. Die Folge: Alle Schulkinder, die in Felde den Bus besteigen (78 Kinder sind "busfahrberechtigt") müssen 1 x am Tag die Landesstraße queren.

Unsere BI (hier: Andreas Kehlenbeck) und unser Schulwegdoktor Herr Wirtjes vom ACE haben sich oft gefragt, warum denn der Schulbus, wenn er an einer der drei Haltestellen an der Felder Dorfstraße hält, nicht die Warnblinkanlage einschaltet? - Nachfragen blieben erfolglos. Im Landkreis Verden gibt es keine Landesverkehrswacht. Auf Nachfrage bei der Landesverkehrswacht Niedersachsen in Hannover hieß es: "Ist die  Haltestelle  mit einem schwarzen Punkt markiert, bedeutet das für den Busfahrer: "Warnblinkanlage einschalten!"  - 

Aber diese Markierungen gibt es nicht an den Bushaltestellen in Felde.- ????

Zuständig wäre nach Meinung der BI der Landkreis Verden, der ja mit der Stelle "Ordnung und Verkehr" für solche Dinge zuständig ist. Oder?

Am 14. Februar 2016 wurde im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes über das Internetportal fragdenstaat eine Anfrage an den Landkreis Verden gerichtet:

Gefragt wurde nach einer Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat.

Antwort der "Unteren Verkehrsbehörde" - Landkreis Verden:

Üblicherweise haben die Behörden drei Wochen Zeit um auf Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsanfrage zu antworten.

Nachdem die Frist für die Anfrage 23 Tage überschritten wurde und am 7. April beim Landkreis Verden noch mal nachgefragt wurde, kam am 8. April 2016 eine Antwort vom Fachdienst Ordnung und Verkehr des Landkreises Verden:                   

"Guten Morgen ,
auf Ihre Anfrage vom 07.04.2016 teile ich Ihnen mit, dass es nach meinem Kenntnisstand keine "Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden" gibt, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat.
Ihre E-Mail vom 14.02.2016 ist mir leider nicht bekannt.
Die jeweiligen Verpflichtungen der anderen Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit Schulbussen ergeben sich aus § 20 StVO. Hier werden Unterschiede gemacht, ob ein Schulbus an einer Haltestelle mit oder ohne eingeschaltetem Warnblinklicht hält. Diese normierten Regelungen reichen nach Einschätzung des Landkreises und auch der Polizei vollkommen aus, um die Sicherheit an Bushaltestellen ausreichend zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:  "  ---------------------------------------------------------------------------------------------  

 

Fazit: Der Landkreis Verden hat als kommunale Gebietskörperschaft in seiner Eigenschaft als Schulträger für etliche Schulen im Landkreis Verden die Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises auch für sichere Schulwege zu sorgen. Zudem ist der Landkreis Verden Träger der Schülerbeförderung im Landkreis Verden.  Und doch gibt es im Landkreis Verden keine Regelung, dass der Schulbus an "gefährlichen Stellen" - z.B. an Haltestellen an Landesstraßen ohne Querungshilfen, Zebrastreifen und Ampeln  - die Warnblinkanlage beim Bus eingeschaltet werden muss. - Enttäuschend. -   Müssen die Kinder selbst für ihre Sicherheit sorgen? (Karikatur: P. Baldus) 

Nachfrage an die Polizei und die Behörden:

Und so fragen besorgte BürgerInnen die Polizei und die zuständigen Behörden:

 

Hätte der Unfall an der Felder Dorfstraße (L 331) an der  Bushaltestelle Gasthaus Schierloh am 10. Juli 2014 vielleicht vermieden werden können, wenn der Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage gehalten hätte?

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